Persönlichkeitsrecht: Schutz von Personen und Unternehmen im digitalen Zeitalter
Wegen der Allgegenwärtigkeit des Internets ist der Schutz der Privatsphäre bedeutsamer denn je geworden. Wir beleuchten kurz, wogegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt, und wie man sich gegen Rechtsverletzungen zur Wehr setzen kann.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen.
Es setzt sich aus verschiedenen Schutzbereichen zusammen:
- Recht der persönlichen Ehre
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Recht am eigenen Bild
- Schutz vor Unterschieben von Äußerungen
- Recht am eigenen Namen
- Recht am geschriebenen Wort und
- das Recht am gesprochenen Wort
Wir setzen uns für Ihre Rechte ein, wenn Ihre persönlichen Daten oder Ihr Ruf im Internet angegriffen werden. Dazu gehört der rechtliche Schutz gegen unzulässige Veröffentlichungen, Persönlichkeitsverletzungen in sozialen Medien und die Verteidigung Ihrer Privatsphäre und Daten. Auch die zunehmende Nutzung von KI zur Erzeugung von Bild-, Video- oder Tonaufnahmen birgt erhebliche Risiken für die eigene Persönlichkeit. Dies umfasst insbesondere Fälle, in denen solche Aufnahmen zu Werbezwecken, Betrugszwecken oder zur Erzeugung von pornografischen Inhalten missbraucht werden.
Neben dem zivilrechtlichen Schutz existiert auch ein strafrechtlicher Schutz gegen Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede
Wir bieten rechtliche Unterstützung, wenn Sie beispielsweise von Beleidigungen, Falschbehauptungen oder von der Drohung mit der Veröffentlichung privater Bildaufnahmen betroffen sind. Wir setzen uns dafür ein, diese Inhalte aus dem Internet zu entfernen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und Ihre Persönlichkeitsrechte effektiv zu schützen.
Wir unterstützen Sie sowohl präventiv als auch in akuten Fällen und sorgen dafür, dass Ihre Persönlichkeit und Würde auch im digitalen Raum gewahrt bleiben.
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail:
0231/22904612
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