Persönlichkeitsrecht

Wenn der Nachbar oder Vermieter heimlich filmt - sind Überwachungskameras erlaubt?

Die Grenzen der Videoüberwachung

Der Videoüberwachung im privaten Bereich und im Hausflur, z.B. einer WEG, sind enge Grenzen gesetzt und diese ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig.

Aber auch Videoaufnahmen mittels einer Überwachungskamera im öffentlichen Bereich, etwa auf einem öffentlichen Weg, können einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen, selbst wenn keine Verbreitungsabsicht besteht.

Wo Kameraüberwachung erlaubt ist und wo nicht, erklären Ihnen gerne unsere kompetenten und erfahrenen Rechtsanwälte.