Wirtschaftsrecht

Neues Urteil zur Gehältergerechtigkeit von Männern und Frauen

Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Gehalt für gleiche Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Gehalt zahlt. Daran ändert nichts, wenn der männliche Kollege einen höheren Lohn fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2023 – 8 AZR 450/21 –).

Zum Urteil:

Eine weibliche Angestellte verdiente als Außendienstmitarbeiterin im Vertrieb ein Grundgehalt i.H.v. 3.620,00 Euro brutto. Zwei männliche Angestellte waren ebenfalls als Außendienstmitarbeiter im Vertrieb desselben Unternehmens beschäftigt, der eine verdiente 4.500,00 Euro brutto, der andere 4.120,00 Euro brutto.

Die weibliche Angestellte klagte daraufhin den rückständigen Differenzbetrag seit ihrer Einstellung und eine Geldentschädigung wegen Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ein. Sie hat die Auffassung vertreten, der Arbeitgeber müsse ihr ein ebenso hohes Grundgehalt zahlen wie ihren fast zeitgleich eingestellten männlichen Kollegen. Sie sei beim Lohn aufgrund des Geschlechts benachteiligt worden.

Das Bundesarbeitsgericht gab der Klägerin nun Recht: Die Frau hat einen Anspruch auf das gleiche Grundgehalt wie ihr männlicher Kollege. Der Umstand, dass die Klägerin für die gleiche Arbeit ein niedrigeres Gehalt erhalten hat als ihr männlicher Kollege, begründet die Vermutung, dass die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts erfolgt ist. Das Argument, der männliche Kollege habe mehr „Verhandlungsgeschick“ bewiesen, darf nicht als Rechtfertigung herangezogen werden.

Das Urteil zeigt, das europarechtlich geltende Gebot „gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit“ wird auch von den Gerichten angewendet.

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Link zur Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.02.2023:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/entgeltgleichheit-von-maennern-und-frauen/